Das müssen Sie beachten
Für Unternehmen bedeutet das eine Vielzahl an Vorschriften, an die sie sich halten müssen – einerseits um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Andererseits legen auch Ihre Kundschaft und die Belegschaft, allen voran junge Menschen, immer mehr Wert auf transparenten und sicheren Datenschutz.
Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist eine auf EU-Ebene erarbeitete und gültige Regelung zum Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten. Sie löste am 25. Mai 2018 die vorige, wesentlich weniger umfangreiche Gesetzgebung ab. Zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die DSGVO derzeit den Datenschutz in Deutschland.
Auch wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Regelungen und Anforderungen der DSGVO nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen heißt das nicht, dass Sie zwangsläufig alles beachten. Zu einem leistungsfähigen Datenschutz-Konzept gehört es daher auch, die Einhaltung der aktuellen Regelungen regelmäßig zu überprüfen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten und Tools.
Die Einhaltung der DSGVO-Standards auf einer Webseite manuell zu überprüfen wird, vor allem bei großen Internetauftritten, schnell zu einer langwierigen und unübersichtlichen Herausforderung. Schneller und einfacher geht es mit entsprechenden Tools. Ein DSGVO-Scanner scannt Webseiten automatisch auf externe Dienste und Cookies und erstellt daraus einen umfassenden Report inklusive Risiko-Bewertung. So haben Sie innerhalb von Minuten eine unabhängige und objektive Einschätzung.
Beachten Sie beim Einsatz von DSGVO-Scannern, dass nicht alle Programme automatisch die gesamte Webseite inklusive aller Unterseiten erfassen. Das ist aber zwangsläufig notwendig, um alle Cookies, Plugins und sonstige verknüpften Tools zu erkennen. Gerade bei großen Seiten ist eine automatische Erfassung aller Unterseiten unerlässlich – sonst mutiert die regelmäßige Webseite-Prüfung zur wahren Sisyphos-Aufgabe.
Ausführliche Prüfberichte über die Einhaltung des Datenschutzes sind nicht nur für interne Verantwortliche wichtig. Indem Sie die Dokumente öffentlich verfügbar machen, zeigen Sie gegenüber Ihrer Kundschaft und Belegschaft Transparenz.
Am besten sollten die Prüfberichte in regelmäßigen Abständen und mit immer gleichem Aufbau angefertigt werden. So lassen sie sich besser vergleichen. Bewertungen auf gängigen Skalen und eine übersichtliche Strukturierung erleichtern die Lesbarkeit deutlich.
Die Gesetzgebung der DSGVO ist vergleichsweise jung. Noch ist nicht bei allen Details klar, wie der Gesetzestext auszulegen ist. Vor allem die erlaubte „Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten“ sorgt für reichlich Spielraum bei der Interpretation.
Datenschutzrechtliche Bewertungen sind meist wesentlich konkreter und helfen Ihnen zu erfahren, was genau erlaubt und was datenschutzrechtlich bedenklich ist.
Die Datenschutzgrundverordnung ist zwar umfassend, in den meisten Punkten aber äußerst klar und verständlich. Sie ist mit Privacy by Default, der Aufforderung zur Datensparsamkeit, dem Recht auf Auskunft und Löschung und weiteren Vorschriften klar auf die Rechte der Verbraucher ausgelegt. Unternehmen, die transparent mit dem Datenschutz und ihren diesbezüglichen Maßnahmen umgehen, können damit aber auch ganz klar Pluspunkte bei ihrer Kundschaft sammeln und sich damit einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten.
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