Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG)
Veröffentlicht am:
März 30, 2023
Lesezeit:
Minuten
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 sind ein W3C-Webstandard von 2018, der entwickelt wurde, um die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Der von deutschen Behörden zu erfüllende Mindeststandard ist die EN 301549 v3.2.1, die wiederum auf die WCAG 2.1 verweist.
Vier Prinzipien auf einen Blick
- Vier Grundsätze
- 13 Richtlinien
- 78 Erfolgskriterien
- Tricks
Die ersten drei Ebenen sind normativ und stellen eine stabile Basis für die Richtlinie dar. Technische Informationen reichlich vorhanden und werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Die vier Prinzipien der WCAG 2.1 bilden die Grundlage der Richtlinien:
Wahrnehmbar: Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle müssen dem Benutzer so präsentiert werden, dass er sie wahrnehmen kann.
Bedienbar: Die Benutzer müssen die Webseite bedienen können. Viele Internetnutzer können keine Maus verwenden. Um dieses Prinzip zu erfüllen, muss eine Webseite daher beispielsweise komplett per Tastatur bedienbar sein. Das Prinzip «Bedienbar» beinhaltet vier Richtlinien:
- Per Tastatur zugänglich (Richtlinie 2.1): Mit der Tastatur bedienbar
- Ausreichend Zeit (Richtlinie 2.2): Genügend grosse Timeouts
- Anfälle (Richtlinie 2.3): Design darf keine Anfälle verursachen
- Navigierbar (Richtlinie 2.4): Navigationshilfen und Ortsangaben anbieten und Navigation müssen bedienbar sein
- Lesbar (Richtlinie 3.1): Definierte Sprache und einfache und verständliche Texte
- Vorhersehbar (Richtlinie 3.2): Konsistenter Aufbau und gute Selbsterklärbarkeit
- Hilfestellung bei der Eingabe (Richtlinie 3.3): Eingabehilfen und aktive Fehlervermeidung
Robust: Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich unterstützender Technologien, interpretiert zu werden.
Richtlinien
Den vier Prinzipien der WCAG 2.1 sind 13 Richtlinien zugeordnet, die die grundlegenden Ziele der Erstellung barrierefreier Webinhalte bilden. Diese Richtlinien werden unabhängig von einer bestimmten Technologie (z. B. HTML, CSS oder PDF) entwickelt. Dies soll eine nahtlose Implementierung aktueller und zukünftiger Technologien im Web ermöglichen.
Erfolgskriterien
- Eine Erläuterung des Zwecks und Nutzens der Erfolgskriterien
- Implementierungsbeispiel
- Links zu geeigneten oder sicheren Technologien, die Erfolgskriterien erfüllen
- Verlinkungen zu anderen empfohlenen Techniken
- Links zu schlechten Techniken, die die Erfolgskriterien nicht erfüllen
Technologie
Konsistenz ist entscheidend
Digitale Barrierefreiheit: Was gilt in Deutschland
Das sind in Deutschland laut dem BITV im Moment “öffentliche Stellen”, durch das neue BFSG betrifft es jetzt auch zunehmend private Wirtschaftsakteure ab 2025. Das bedeutet, dass die vier Prinzipien der WCAG eingehalten werden müssen – wahrnehmbar, umsetzbar, verständlich und robust. Darüber hinaus benötigt die eigene Website oder die jeweilige Anwendung eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit muss detaillierte, umfassende und klare Informationen über das digitale Produkt enthalten und regelmäßig aktualisiert werden.
Es muss eine Erklärung des unzugänglichen Teils des Inhalts und des Grundes enthalten. Webseitenbetreiber benötigen einen Feedback-Mechanismus auf ihrer eigenen Website oder in ihrer eigenen App, den Benutzer nutzen können, um auf bestehende Barrierefreiheitsmängel hinzuweisen und an der Beseitigung bestehender Barrieren zu arbeiten. Artikel 7 der Richtlinie betont auch, dass Betreiber einschlägiger Websites, Intranets und Anwendungen umgehend und angemessen auf Mitteilungen und Anfragen zur Barrierefreiheit reagieren müssen. Zudem muss eine Website die einfache Sprache und Gebärdensprache anbieten, das ist im BITV so vorgesehen.
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