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Digitale Barrierefreiheit – die Checkliste

Veröffentlicht am

Mai 02, 2023

Lesezeit

Minuten

Tags

#Text #Blogartikel #Checkliste #Barrierefreiheit

Diese Checkliste hilft euch, die Zugänglichkeit einer Webseite zu beurteilen. Mit diesen einfachen Schritten könnt ihr euch ein Bild davon machen, ob die Barrierefreiheit berücksichtigt wurde oder nicht.

Umfang 

Diese Prüfungen decken nur einige Zugänglichkeitsaspekte ab und sind so konzipiert, dass sie schnell und einfach durchgeführt werden können:
 
  • Titel der Seite 
  • Bildtextalternativen 
  • Überschriften 
  • Kontrastverhältnis 
  • Tastaturzugriff und visueller Fokus 
  • Formulare, Beschriftungen und Fehler 
  • bewegter oder blinkender Inhalt 
  • Multimedia-Alternativen

Gute Seitentitel sind besonders wichtig für die Orientierung – damit die Benutzer wissen, wo sie sich befinden und sich zwischen den im Browser geöffneten Seiten bewegen können. Das Erste, was Screenreader sagen, wenn der Benutzer eine andere Webseite aufruft, ist der Seitentitel. 

 

Alternativen zum Bildtext 

 
Textalternativen vermitteln den Zweck eines Bildes, einschließlich Bildern, Illustrationen, Diagrammen usw. Textalternativen werden von Personen verwendet, die das Bild nicht sehen können. Zum Beispiel können blinde Menschen, die Bildschirmlesegeräte benutzen, den Alt-Text vorlesen lassen. Der Text sollte funktional sein und eine gleichwertige Benutzererfahrung bieten. Normalerweise sieht man den Alt-Text nicht auf einer Webseite, er befindet sich im Markup der Webseite. Jedes Bild sollte „alt“ im Markup enthalten. Wenn ein Bild Informationen vermittelt, die für die Interaktion mit dem Inhalt der Webseite oder für das Verständnis des Inhalts nützlich sind, dann braucht es einen alternativen Text. 
Wenn ein Bild nur dekorativ ist und die Besucher nichts über das Bild wissen müssen, sollte es keinen Alt-Text haben (alt=""). 
 

Überschriften 

 
Webseiten haben oft Abschnitte mit Informationen, die durch visuelle Überschriften getrennt sind. Damit diese Überschriften für alle lesbar sind, müssen sie gekennzeichnet werden. Auf diese Weise können Menschen zu den Überschriften navigieren – auch Besucher, die keine Maus verwenden können und nur die Tastatur benutzen, und Menschen, die einen Bildschirmleser benutzen. Die Überschriftebenen sollten eine sinnvolle Hierarchie haben, unterteilt in h1, h2 und h3. 
 

Kontrastverhältnis 

 
Manche Menschen können Text nicht lesen, wenn der Kontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend ist. Ein hoher Kontrast wird von einigen Besuchern mit Sehbehinderungen benötigt, darunter auch viele ältere Menschen, deren Kontrastempfindlichkeit altersbedingt nachlässt. 
Während manche Menschen einen hohen Kontrast benötigen, sind helle Farben (hohe Leuchtdichte) für Besucher mit Leseschwächen wie Legasthenie nicht lesbar. Sie brauchen eine niedrige Leuchtdichte. 
Webbrowser sollten die Möglichkeit bieten, die Farbe von Text und Hintergrund zu ändern. Die Webseiten müssen funktionieren, wenn die Benutzer die Farbe ändern. Webseiten sollten standardmäßig einen Mindestkontrast aufweisen: ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normal großen Text.
 

Tastaturzugriff und visueller Fokus 

 
Viele Besucher können keine Maus verwenden und sind auf die Tastatur angewiesen, um mit dem Internet zu interagieren. Blinde Menschen und einige sehende Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verlassen sich auf die Tastatur oder auf unterstützende Technologien und Strategien, die sich auf Tastaturbefehle stützen, wie die Spracheingabe. Barrierefreie Websites ermöglichen den Zugriff auf alle Inhalte und Funktionen – Links, Formulare, Mediensteuerungen usw. – über eine Tastatur. Der Tastaturfokus sollte sichtbar sein und in einer logischen Reihenfolge durch die Seitenelemente führen. Der sichtbare Tastaturfokus könnte ein Rahmen oder eine Hervorhebung sein. Allgemeine Anweisungen sollten am Anfang des Formulars oder des Abschnitts stehen, auf den sie sich beziehen.
 
 

Sich bewegender oder blinkender Inhalt 

 
Zu den sich bewegenden oder blinkenden Inhalten gehören Karussells, Anzeigen, Videos, sich automatisch aktualisierende Börsenticker, scrollende Newsfeeds und vieles mehr. Die Benutzer müssen in der Lage sein, sich bewegende Inhalte zu kontrollieren, insbesondere Menschen mit Aufmerksamkeitsstörungen oder visuellen Verarbeitungsproblemen. Außerdem können blinkende oder blitzende Inhalte bei Menschen mit lichtempfindlicher Epilepsie Anfälle auslösen. Zu prüfen ist, ob sich Informationen bewegen, blinken oder scrollen, die automatisch beginnen und länger als fünf Sekunden andauern. Wenn dies der Fall ist, sollte der Benutzer die Möglichkeit haben, die Bewegung anzuhalten, zu stoppen oder auszublenden. 
 
 

Nächste Schritte 

 

Diese Checkliste ist nicht vollständig. Eine Webseite könnte diese Überprüfungen scheinbar bestehen, aber dennoch erhebliche Zugänglichkeitsbarrieren aufweisen. Um die Zugänglichkeit umfassend zu bewerten, ist eine solide Bewertung erforderlich. 

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