Ziel ist es, mit der neuen EU-Richtlinie einheitliche Standards bei der Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten im Web zu schaffen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 (EAA) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt. Das Gesetz wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Welche Kriterien muss eine Website der EAA erfüllen?
Wenn die technischen Standards der EAA in Kraft treten, müssen Website-Betreiber und Online-Händler sicherstellen, dass ihre Online-Angebote folgende Standards erfüllen:
- Klarer Text und ausreichend Kontrast
- Bilder mit Alt-Text oder Bildbeschreibung
- Sensorische Alternativen, Shops sind auch ohne visuelle Elemente einfach zu bedienen
- Es wird keine Maus benötigt
- Andere digitale Zugänglichkeitsfunktionen
Wer ist von der EAA befreit?
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2 Mio. Euro sind von der Regelung ausgenommen. Auf diese Weise sollte auch der Privatsektor zur Rechenschaft gezogen werden. Es lohnt sich also, sich frühzeitig auf kommende Gesetze vorzubereiten.
WCAG und BITV: Die Eckpfeiler der digitalen Barrierefreiheit
Die digitale Barrierefreiheit in der aktuellen Interpretation basiert im Wesentlichen auf den folgenden vier Aspekten:
- Wahrnehmbarkeit
- Verfügbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
BITV: Welche konkreten Barrierefreiheitsstandards müssen eingehalten werden?
Wenn die eigene Website gesetzlich verpflichtet ist, barrierefrei zu sein, stellt sich die Frage: Wann gilt eine Webseite als barrierefrei? Bestimmte Kriterien sind noch nicht klar definiert.
Die deutschen Begriffe der BITV beziehen sich auf die Web Accessibility Guidelines (WCAG). Die WCAG gelten als ein Verzeichnis von Richtlinien, die den Inhalt barrierefreier Websites beschreiben. Auf diese Weise soll ein einheitlicher Standard für barrierefreie Netze geschaffen werden. Für alle deutschen und europäischen Online-Unternehmen gilt immer die neueste Fassung der Richtlinie. Derzeit ist dies das WCAG 2.1 AA-Level. Die aktuellen Regelungen der BITV 2.0 beziehen sich auf die Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Nutzbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Letztlich ist es aber auch Auslegungs- bzw. Interpretationssache. Wer gesetzlich zu einer barrierefreien Website verpflichtet ist, liest am besten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und den Prüfkriterienkatalog nach BIK.
Obwohl diese Liste nur eine Interpretation der Verordnungen für barrierefreie Informationstechnik (BITV) darstellt, gibt die Liste dennoch einen realistischen Überblick über alle relevanten Merkmale und Standards.