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KI nutzen heißt auch: Mitarbeitende schulen – was der EU AI Act verlangt

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Seit dem 2. Februar 2025 ist die EU KI-Verordnung (EU AI Act) offiziell in Kraft – und mit ihr eine neue Verpflichtung für Unternehmen in der EU: Wer seinen Mitarbeitenden KI-Systeme zur Verfügung stellt, muss deren Kompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz sicherstellen. Grundlage dafür ist Artikel 4 der Verordnung, der eine gezielte Schulungspflicht vorschreibt.

Artikel 4: Sicherstellung von KI-Kompetenz

Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Organisationen dazu, „geeignete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen“ zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten oder deren Ergebnisse interpretieren, über das nötige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.

 

Konkret bedeutet das:

 

  • Unternehmen müssen interne Prozesse schaffen, um Schulungen zur KI-Nutzung anzubieten.
  • Mitarbeitende sollen in die Lage versetzt werden, KI-Ausgaben kritisch zu bewerten und potenzielle Risiken zu erkennen.
  • Die Schulungen müssen auf die jeweiligen Rollen und Aufgaben zugeschnitten sein – zum Beispiel für Entwickler, Anwender oder Entscheidungsträger.
  • Diese Pflicht betrifft insbesondere den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen (gemäß Anhang III der Verordnung), kann jedoch auch allgemeine KI-Anwendungen wie im HR, CRM oder Marketing umfassen.

 

Warum das wichtig ist

Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber verhindern, dass KI-Systeme unkritisch oder missbräuchlich eingesetzt werden – vor allem, wenn deren Ergebnisse automatisiert in Entscheidungsprozesse einfließen. Fehlerhafte oder verzerrte KI-Ausgaben könnten sonst rechtliche und ethische Konsequenzen nach sich ziehen.

Zugleich stärkt die Maßnahme die digitale Resilienz und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Nur wenn Teams im Umgang mit KI geschult sind, können sie Chancen sicher und effizient nutzen. Zudem wird durch die Kompetenz der Mitarbeitenden das Risiko für Fehlentscheidungen und potenzielle Schäden deutlich reduziert – ein klarer Vorteil sowohl für Innovation als auch für Regelkonformität (Compliance).

Handlungensempfehlung für Unternehmen

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden. Unternehmen sollten zunächst eine Bestandsaufnahme vornehmen und klären, welche Teams und Abteilungen bereits mit KI-Systemen arbeiten oder dies in naher Zukunft tun werden. Im nächsten Schritt ist eine fundierte Risikobewertung notwendig: Welche der eingesetzten Systeme fallen unter die Kategorie „Hochrisiko“ gemäß der EU KI-Verordnung? Darauf aufbauend empfiehlt sich die Entwicklung einer zielgerichteten Schulungsstrategie. Dabei gilt es zu definieren, welche Kompetenzen für welche Rollen erforderlich sind und welche Formate sich für die jeweilige Zielgruppe eignen – zum Beispiel E-Learning-Module, Präsenz-Workshops oder zertifizierte Weiterbildungen.

 

Von der Schulung zur gelebten KI-Kompetenz

Schulungen allein reichen nicht aus – KI-Kompetenz muss im Arbeitsalltag gelebt werden. Unternehmen sollten deshalb Lerninhalte in reale Arbeitssituationen einbetten, z.B. durch praxisnahe Übungen oder begleitende Coachings. Führungskräfte spielen dabei eine zentrale Rolle: Als Multiplikatoren fördern sie eine offene Lernkultur und den sicheren Umgang mit neuen Technologien. So wird aus einer Pflichtschulung ein echter Mehrwert für Mitarbeitende, Prozesse und die Innovationskraft des Unternehmens.

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